26. November 2009, Aktuelles, Personalien, Uni Augsburg

Gendiagostik-Kommission beruft Augsburger Prof. Dr. Henning Rosenau

Der Augsburger Strafrechtler Prof. Dr. Henning Rosenau, Medizinrechtsexperte und Direktor des Instituts für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg, ist von Bundesgesundheitsminister Rösler als Mitglied der 16-köpfigen Gendiagostik-Kommission berufen worden.

Vorgesehen ist diese Kommission im neuen Gendiagnostik-Gesetz vom 31. Juli 2009, das regelt, wann überhaupt genetische Untersuchungen beim Menschen vorgenommen werden dürfen. Es soll das Recht des Einzelnen auf seine informationelle Selbstbestimmung schützen.

Es wird eine Aufgabe der Kommission sein, das Gendiagnostik-Gesetz im Praxis-Test zu bewerten. Ihre Hauptaufgabe ist aber, in Richtlinien den allgemein anerkannten Stand von Wissenschaft und Technik festzulegen. So darf eine Gendiagnostik vor der Geburt nur durchgeführt werden, wenn eine mutmaßliche Erbkrankheit bereits vor dem 18. Lebensjahr ausbrechen kann. Die Kommission wird sich daher z. B. mit der Frage befassen müssen, für welche Erbkrankheiten das gilt und für welche nicht.

Rosenau ist als einer von 13 Sachverständigen in die Kommission berufen worden, in der auch drei Vertreter von Patienten-, Behinderten- und Verbraucherverbänden Sitz und Stimme haben. Sie tritt mindestens viermal im Jahr beim Robert Koch-Institut in Berlin zusammen. (Uni Augsburg)



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