11. Februar 2010, Aktuelles, TU Dortmund

Internationale Konferenz für Raumplanung und Eigentumsrechte

Eigentum verpflichtet, so sagt das deutsche Grundgesetz. Doch wie weit geht diese Pflicht? Immobilienmärkte gehören zu den umsatzstärksten Wirtschaftzweigen weltweit. Dennoch halten viele Menschen die Bodenspekulation für unmoralisch. Jeder will ein Einfamilienhaus im Grünen besitzen, gleichwohl machen wir uns Sorgen um Umweltschutz und Klimawandel. Mit diesen und ähnlichen Widersprüchen beschäftigt sich die 4. Internationale Konferenz für Raumplanung und Eigentumsrechte an der TU Dortmund, die gestern (10. Februar) begonnen hat und noch bis zum 12. Februar läuft.

Die International Association on Planning, Law, and Property Rights wurde in Mexico City im Jahr 2003 am Rande der Weltkonferenz der Planungsschulen gegründet. Die Vereinigung bietet Juristen, Immobilienökonomen, Stadtplanern und Raumsoziologen die Gelegenheit zum wissenschaftlichen Austausch über Planungsrecht und Bodeneigentum. Gewiß ist das Planungsrecht immer in ein nationales Rechtssystem eingebettet und weist nationale Besonderheiten auf. Dennoch gibt es eine Vielzahl ähnlicher Probleme und Fragestellungen, für die ein internationaler Vergleich lohnend ist. Das gilt etwa für die Frage, ab welcher Eingriffsintensität eine räumliche Planung als Enteignung anzusehen ist. Der U.S. Supreme Court hat hierzu ebenso detaillierte Fallentscheidungen getroffen wie das deutsche Bundesverfassungsgericht oder der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Beim Vergleichen der Fallentscheidungen wird deutlich, dass räumliche Pläne nicht nur in die Rechte der Bodeneigentümer eingreifen. Solche Pläne verschaffen den Eigentümern auch Vorteile, denn eine geordnete Bebauung oder gut ausgebaute Infrastruktur steigern den Grundstückswert. Im internationalen Vergleich wird auch deutlich, dass das “Bündel von Rechten”, das Eigentum genannt wird, in verschiedenen Ländern ganz unterschiedlich ausgestaltet ist. Was genau ist mit “Bodeneigentum” gemeint? In manchen Ländern gehört das Grundwasser dazu, in anderen Ländern (etwa Deutschland) aber nicht. Manche Systeme gehen davon aus, dass Baurechte erst aufgrund städtebaulicher Pläne erworben werden, andere Systeme erkennen eine ursprüngliche Baufreiheit des Bodeneigentümers an.

Warum werden Hartz-IV-Empfänger nur dann unterstützt, wenn sie zuvor ihre Immobilien verkauft haben? Gerade im Europäischen Jahr der Armut ist die Eigentumsfrage drängend. Mehr als 120 Wissenschaftler aus aller Welt setzen ihren Dialog über heikle Themen fort, dazu gehören kontroversielle Erinnerungsorte in Tel Aviv ebenso wie Bürgerzorn gegen planerische Schranken für Privateigentum in den USA. In über 90 Fachvorträgen diskutieren Experten zu diesen und ähnlichen Themen. Die dreitägige Konferenz gibt den Gästen aus Nord- und Südamerika, Australien, Asien, Afrika und Europa darüber hinaus die Gelegenheit Dortmund und das Ruhrgebiet kennen zu lernen. Begleitend zu der Konferenz zeigt der Lehrstuhl für Bodenpolitik, Bodenmanagement und kommunales Vermessungswesen die Ausstellung “Bilder der Bodenpolitik” von Prof. Benjamin Davy. Die Fakultät Raumplanung, die nun seit 40 Jahren Raumplanerinnen und Raumplaner ausbildet, ist stolz auf diese Weise die TU Dortmund als Ort internationalen Wissenschaftsdiskurses zu etablieren. (TU Dortmund)



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