16. Oktober 2012, Uni Düsseldorf

Indiskretion: Uni Düsseldorf stellt Strafanzeige gegen Unbekannt

Wegen des Verdachts auf Weitergabe von vertraulichen Informationen hat die Hochschulleitung der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (HHU) am 16. Oktober 2012 Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Die Hochschulleitung arbeitet bereits seit dem Wochenende an der Aufklärung dieses im Raume stehenden Vorwurfs der Indiskretion.

Die handelnden Organe und Gremien der Philosophischen Fakultät und die Hochschulleitung der HHU bedauern, dass möglicherweise Teile einer Sachverhaltsermittlung, die im Zusammenhang mit der Überprüfung der Doktorarbeit von Prof. Dr. Annette Schavan erstellt worden ist, unter Bruch der Vertraulichkeit an die Öffentlichkeit gelangt sind.

So dies geschehen ist, wäre dieser Vorfall in mehrfacher Hinsicht verletzend. Dies betrifft Prof. Dr. Schavan, die sich insbesondere aufgrund ihrer exponierten gesellschaftlichen Stellung vermehrter Aufmerksamkeit ausgesetzt sieht. Aber auch der mit der Ermittlung des Sachverhalts beauftragte Prof. Dr. Stefan Rohrbacher und alle, die nach bestem Wissen und Gewissen an der Sache arbeiten, wären von einem solchen Vorgehen getroffen. Das Verfahren an sich wird ordentlich und mit aller notwendigen Sorgfalt weitergeführt.

Die Philosophische Fakultät der HHU prüft seit dem Bekanntwerden von Vorwürfen zur wissenschaftlichen Qualität der Dissertation von Prof. Dr. Schavan als zuständige Instanz die Doktorarbeit. Die Überprüfung wissenschaftlicher Veröffentlichungen – zu denen auch Doktorarbeiten zählen – unter dem Gesichtspunkt der Einhaltung der Grundsätze der guten wissenschaftlichen Praxis sind Pflicht einer Universität. Diese besteht unabhängig vom Zeitpunkt der Veröffentlichung.

Hintergrundinformation: Zum Ablauf des Verfahrens

Die Philosophische Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf hat mit Bekanntwerden von Vorwürfen zur wissenschaftlichen Qualität der Doktorarbeit von Frau Prof. Dr. Annette Schavan umgehend ein Verfahren zu deren Überprüfung eingeleitet.
Zuständig ist die Philosophische Fakultät, weil Promotionsrecht Fakultätsrecht ist.

Der Dekan hat mit der Untersuchung die Promotionskommission beauftragt.
Im ersten Verfahrensschritt hat die Kommission eine ausführliche Ermittlung des Sachverhalts durch ihren Vorsitzenden Prof. Dr. Stefan Rohrbacher angefertigt. Frau Prof. Schavan wurde diese zur Vorinformation bereits am Freitag, 12.10.2012, vom Dekan übersandt.

In einem zweiten Verfahrensschritt befasst sich die Kommission mit dem Sachverhalt. Hiernach kann Frau Prof. Dr. Schavan vom Dekan gebeten werden, Stellung zu nehmen. Hierzu werden ihr alle relevanten Unterlagen zur Verfügung gestellt.

Nach Eingang der Stellungnahme, wird in einem dritten Verfahrensschritt die Kommission die Stellungnahme der Betroffenen beraten und entscheiden, ob weitere Expertise einzuholen ist.

Nach Würdigung des Sachverhaltes und der Stellungnahme der Betroffenen sowie eventueller weiterer Expertise erstellt die Kommission in einem vierten Verfahrensschritt ein Votum für den Fakultätsrat, der dann darüber eine abschließende Entscheidung zu treffen hat. Der Fakultätsrat ist frei, weitere Informationen vor seiner Entscheidung einzuholen.

Zurzeit befindet sich die Untersuchung im ersten Verfahrensschritt. Die Universität weist jede Kritik am Verfahrensablauf entschieden zurück. (Uni Düsseldorf)



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