12. März 2010, Aktuelles, Uni Frankfurt

Neues Tarifrecht für Goethe-Universität Frankfurt

Die Goethe-Universität hat ein neues, eigenes Tarifrecht. Die zugrunde liegenden Verträge wurden am gestrigen Donnerstag vom Kanzler der Hochschule und den Verhandlungsführern der Gewerkschaften unterzeichnet. Die Verhandlungsparteien hatten sich intern bereits Ende Februar über das künftige tarifrechtliche Vorgehen geeinigt, so dass die neue Regelung bereits zum 1. März 2010 in Kraft treten konnte.

„Wir haben ein neues und modernes Tarifrecht vereinbart, welches das seit vielen Jahren nicht mehr fortgeschriebene Tarifrecht des Bundes- und Angestelltentarifvertrags – BAT – und des Manteltarifvertrags für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder – MTArb – ablöst“, so Universitäts-Kanzler Hans Georg Mockel.

Das neue Tarifrecht gilt für alle Tarifbeschäftigten der größten Universität in Hessen; sämtliche Belange, die eine tarifrechtliche Rolle spielen, werden von ihm geregelt. Mockel weiter: „Der neue Tarifvertrag wurde spezifisch für die Bedürfnisse der Goethe-Universität erarbeitet und orientiert sich eng an den Tarifverträgen des Landes Hessen und der anderen Länder. Er bildet eine solide Basis für universitätsspezifische Weiterentwicklungen. Wir freuen uns, wenn hiervon auch eine Signalwirkung für andere Hochschulen ausgeht und mittelfristig vermehrt hochschulspezifische Tarifverträge entstehen.“
Unter anderem ist das neue Tarifrecht leistungsorientierter: Die Vergütung erfolgt nicht mehr nach dem Lebensalter, sondern nach Berufserfahrung und Leistung. Eine weitere wichtige Änderung des neuen Tarifvertrags betrifft die Möglichkeit zur flexibleren Gestaltung von Arbeitszeiten. Da schließlich auch die speziellen Regelungen des Tarifvertrags für Ärzte berücksichtigt wurden, unterliegen ab sofort alle Beschäftigten der Goethe-Universität einheitlichen Tarifregelungen, die ihre speziellen beruflichen Anforderungen berücksichtigen.
Das neue Tarifwerk umfasst zudem den ‚Tarifvertrag Einkommensverbesserung 2010‘. Er sichert allen Tarifbeschäftigten der Goethe-Universität eine lineare Einkommensverbesserung von 1,2 Prozent ab dem 1. März 2010 zu. Ebenfalls in das Vertragswerk aufgenommen wurde der betriebliche Bestandsschutz, der den Tarifbeschäftigten der Goethe-Universität anlässlich des Übergangs in die Stiftungsuniversität zugesichert worden war (Dienstvereinbarung vom Juli 2007). (Uni Frankfurt)



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