26. April 2010, Aktuelles, Uni Bonn

FORIS-Preis für Bonner Doktoranden

Fortschritt lässt sich auch in der Rechtswissenschaft nur durch exzellente Nachwuchsarbeit erreichen. Deshalb hat die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Universität Bonn für die drei besten zivilrechtlichen Doktorarbeiten in diesem Jahr erstmals den FORIS-Preis ausgelobt. Am Samstag wurden im Rahmen der Promotionsfeier der Fakultät die Preisträger in Bonn geehrt: Gerrit Forst, Christina Maushake und Daniel Stolz dürfen sich zusätzlich zu ihrem Doktortitel über ein von der Bonner FORIS AG gestiftetes Preisgeld freuen.

Die Auszeichnung haben sich die Nachwuchswissenschaftler mehr als verdient: Summa cum laude. “Damit erfüllten die Werke die Vorgabe für den Preis, das Privatrecht wissenschaftlich voranzutreiben”, sagte Professor Dr. Christian Hillgruber, Dekan der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn bei der Preisverleihung. Eine hochkarätig besetzte Kommission aus Professoren der Universität Bonn und dem Vorstand der FORIS AG, Prof. Dr. Ulrich Tödtmann, hatte über die Preisvergabe entschieden.

Die beste Leistung erbrachte Gerrit Forst, der sich in seiner Arbeit “Die Beteiligungsvereinbarung nach § 21 SE-Beteiligungsgesetz” mit der Frage der Mitbestimmung in der Societas Europaea, der europäischen Aktiengesellschaft, auseinandergesetzt hat. Ein wichtiges Thema, stieg doch die Zahl der SEs zuletzt sprunghaft an, seit auch der Mittelstand diese Rechtsform für sich entdeckt hat. Sein Preisgeld: 5.000 Euro.

Über den zweiten Platz und damit ein Preisgeld von 3.000 Euro darf sich Christina Maushake freuen. Ihre Arbeit “Audit Committees. Prüfungsausschüsse im US-amerikanischen und deutschen Recht” befasst sich mit den rechtssystematischen, rechtspolitischen und rechtsfunktionalen Hintergründen der Prüfungsausschüsse von Aufsichtsräten. Diese Gremien haben gerade durch die Corporate Governance-Diskussion in Deutschland enorm an Bedeutung gewonnen.

2.000 Euro Preisgeld für den dritten Platz gingen schließlich an Daniel Stolz für seine Dissertation “Der beurlaubte Beamte im Angestelltenverhältnis – eine Darstellung der Doppelrechtsstellung am Beispiel der Postnachfolgeunternehmen”. (Uni Bonn)



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