Hamburger Hochschulrat fordert Personalautonomie für die Universität
Der Hochschulrat der Universität Hamburg hat in der ersten Sitzung mit dem neuen Präsidenten, Prof. Dr. Dieter Lenzen, am 11. März 2010 unter anderem das Thema der Personalautonomie der Universität diskutiert.
Als Ergebnis fordert der Hochschulrat den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) auf, Gesetzesänderungen zu beschließen und auf den Weg zu bringen, die der Universität Hamburg zukünftig die umfassende Entscheidungskompetenz für die Einhaltung des Tarifrechts überantworten. Er fordert weiter, bis zur Änderung der rechtlichen Grundlagen die umfassenden Entscheidungskompetenzen komplett vom Personalamt der FHH an die Universität Hamburg zu delegieren. Der Vorsitzende des Hochschulrates, Professor Albrecht Wagner, sagte: „Nur so kann die Universität die besten Köpfe für Hamburg gewinnen und flexibel handeln.”
Personalautonomie bedeutet, dass die Universität innerhalb ihres Budgets und des geltenden Tarifrechts selbst über die Einstellung und Einstellungsbedingungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entscheiden kann. Sie ist ein zentrales Element der universitären Selbstverwaltung. Der Hochschulrat stellt fest, dass die Universität Hamburg in diesem Punkt schlechter gestellt ist als andere Universitäten in Deutschland, zu denen sie in einem Konkurrenzverhältnis steht.
Zurzeit müssen bei Einstellungen aufwändige Abstimmungs- und Genehmigungsverfahren zwischen der Universität, der Behörde für Wissenschaft und Forschung und dem Personalamt der FHH durchlaufen werden. Dies bindet erhebliche personelle Ressourcen, führt zu zeitlichen Verzögerungen bei der Rekrutierung von Personal und nutzt die Spielräume des geltenden Tarifvertrags nicht. (Uni Hamburg)
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