Uni Konstanz entzieht Doktortitel nach Plagiatsvorwürfen
Der Promotionsausschuss des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Universität Konstanz hat in seiner Sitzung am Nachmittag des 10. Mai 2011 beschlossen, einen an der Universität Konstanz verliehenen Doktorgrad zu entziehen. Nach umfassender Prüfung der Dissertation kam der Ausschuss zum Ergebnis, dass erhebliche Teile der Arbeit Plagiate darstellen. Nachdem die Frist für das Einholen von Stellungnahmen abgelaufen war, kam der Promotionsausschuss des Fachbereichs in dieser Woche erneut zusammen.
Die Überprüfung der Doktorarbeit “Regulierung im Mobilfunk” von Frau Veronica Saß wurde eingeleitet, nachdem die Universität Konstanz am 14. Februar 2011 Kenntnis von entsprechenden Vorwürfen erhalten hatte. Sie erfolgte nach dem an der Universität Konstanz bei Plagiatsvorwürfen üblichen Vorgehen. Der Fachbereich Rechtswissenschaft, an dem die Dissertation verfasst wurde, wurde unverzüglich informiert, der Promotionsausschuss des Fachbereichs wurde einberufen und leitete daraufhin sofort ein Prüfverfahren ein. Der Ablauf des Prüfverfahrens richtete sich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Baden-Württemberg (LVwVfG). Dadurch sind Abläufe, wie zum Beispiel angemessene Fristen und das Recht zur Stellungnahme, vorgegeben. Darüber hinaus war die universitäre Kommission “Verantwortung in der Wissenschaft” vollumfänglich über den Verlauf des Prüfverfahrens informiert.
“Der Doktorgrad wurde entzogen, da seinerzeit die rechtlichen Voraussetzungen für seine Verleihung nicht vorlagen”, kommentierte Prof. Dr. Ulrich Rüdiger, Rektor der Universität Konstanz, mit Verweis auf die Regeln wissenschaftlicher Redlichkeit die Entscheidung des Promotionsausschusses. Wissenschaftliche Redlichkeit bedeutet im Fall einer Promotion, dass die Doktorarbeit der eigenständige wissenschaftliche Beitrag zum Fortschritt eines Faches ist. “An der Universität Konstanz erklärt jeder Doktorand bei Abgabe der Dissertation, dass die Arbeit selbst verfasst und fremde Literatur als solche gekennzeichnet ist. Wird diese Grundregel wissenschaftlicher Redlichkeit nachweislich verletzt, ist es an der Universität, ihr wieder Geltung zu verschaffen”, so Rüdiger weiter.
Die Universität Konstanz bestätigte den Namen der Autorin sowie Detailinformationen über die Dissertation in der Vergangenheit nicht, da Frau Veronica Saß keine Person öffentlichen Interesses ist. An diesem Status ihrer Person hat sich nichts geändert. Allerdings ist in den vergangenen Wochen unter großem öffentlichen Interesse allgemein publik geworden, dass die von ihr verfasste Dissertation, die Gegenstand ihres Promotionsverfahrens an der Universität Konstanz war, Plagiatsvorwürfen ausgesetzt ist. (Uni Konstanz)
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