15. Februar 2011, TU Cottbus

Erste private Initiative zur Studienförderung an der BTU Cottbus

Im Rahmen des neuen Stipendienprogramms des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) hat Prof. Dr.-Ing. Martin Neumann MdB sich als erster Stipendiengeber bereit erklärt, einen begabten Studierdenden der BTU Cottbus zwei Semester lang mit jeweils 150€ monatlich zu unterstützen.

Für BTU-Präsident Prof. Dr. Walther Ch. Zimmerli ist das ein Programmstart mit Initialcharakter: „ Es ist bemerkenswert, dass dieses erste Stipendium durch eine Privatperson gespendet wurde. Das zeigt, dass jeder, der dazu bereit ist, junge Talente fördern kann. Ein großes Potential sehe ich aber auch darin, dass auch kleine oder mittelständische Unternehmen mit 150€ monatlich an dem Programm teilnehmen können. Ich wünsche mir natürlich, dass wir vielen unserer Studierenden eine solche Möglichkeit bieten können und freue mich über jedes weitere Angebot.“

„Ich habe mich als Forschungspolitischer Sprecher der FDP- Bundestagsfraktion für dieses Gesetz stark gemacht ,weil es möglichst vielen begabten Studierenden die große Chance bietet, ohne belastende Rückzahlungsverpflichtungen mehr Zeit in Lehre und Forschung zu investieren. Ich bin überzeugt, dass mein Beispiel Schule machen wird, denn es geht letztlich um unser gemeinsames Anliegen, die Bildungsrepublik Deutschland zu stärken und auch in unserer Region den Fachkräftenachwuchs zu sichern.“ erklärte Prof. Neumann.

An dem Stipendienprogramm können sich Unternehmen, Stiftungen oder Privatpersonen beteiligen. Die Stipendiengeber spenden jeweils 150€ monatlich und der Bund gibt dieselbe Summe dazu. Somit beträgt der Regelsatz 300€ pro Monat. Für eine Mindestdauer von einem Jahr (zwei Semestern) kann sich diese Unterstützung für junge Studierende sehen lassen. Zielstellung des Programms ist, dass bis zu acht Prozent der Studierenden einer Hochschule ein Stipendium erhalten. Für die Vergabe der Mittel an die Studierenden wurde ein eigenes Verfahren entwickelt, das Begabung, Leistung und Engagement in den Mittelpunkt stellt.

Hintergrund
Am 1. Februar 2011 gab Bundesministerin Annette Schavan den Startschuss für das neue Förderprogramm, das den Grundstein für eine neue Stipendienkultur in Deutschland bilden soll. Der Bundestag hatte das „Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms – StipG“ mit Zustimmung des Bundesrates bereits im Sommer 2010 beschlossen und in Kraft gesetzt.

Das Stipendienprogramm wird durch folgende wesentliche Merkmale bestimmt:

1. Die Finanzierung besteht zu jeweils 50% aus Mitteln Dritter sowie aus einem Bundeszuschuss (BMBF);

2. Hochschulen werben je Stipendium 150€ Drittmittel bei Unternehmen, Stiftungen, Privatpersonen als Spenden ein und der Bund gibt jeweils 150€ dazu. Der Regelsatz beträgt damit 300€ pro Monat;

3. Private Mittelgeber können eine Zweckbindung vorgeben (z.B. ein bestimmtes Fach), wobei diese Stipendien nur maximal zwei Drittel der in einem Ka-lenderjahr neu zu vergebenen Stipendien ausmachen dürfen, ein Drittel muss fachungebunden bleiben;

4. Zielstellung ist, dass bis zu acht Prozent der Studierenden einer Hochschule ein Stipendium erhalten. Dieses Ziel soll schrittweise erreicht werden. Das Programm startet im Sommersemester 2011 mit Fördermöglichkeiten für maximal 29 Studierende;

5. Die Hochschulen vergeben diese Stipendien an ihre Studierenden in eigener Verantwortung und entwickeln dafür ein eigenes Vergabeverfahren, das Begabung, Leistung und Engagement in den Mittelpunkt stellt;

6. Die Mindestdauer der Förderung beträgt ein Jahr (zwei Semester), die Höchstdauer entspricht der Regelstudienzeit;
(BTU Cottbus)



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